Unsere Pensionskasse besteht bereits seit dem Jahr 1957 und wurde somit lange vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Berufliche Vorsorge (BVG) im Jahr 1985 gegründet. Wir sind eine firmeneigene Vorsorgeeinrichtung die ausschliesslich Mitarbeitende der angeschlossenen Firmen versichert.
Das Vorsorgereglement gilt als integrierter Bestandteil des Arbeitsvertrages und tritt ab Eintritt in die Firma in Kraft. Damit die Leistungen korrekt erfasst oder überwiesen werden können, benötigen wir ein entsprechendes Ein- oder Austrittsformular.
Bist du seit mehr als drei Monaten arbeitsunfähig? Möchtest du Wohneigenturm erwerben oder steht deine Pensionierung bevor? Hier erhältst du einen Überblick über deine Vorsorgesituationen.